Deutsche Ausgleichsbank

Deutsche Ausgleichsbank
Deutsche Ausgleichsbank,
 
Abkürzung DtA, Spezialbank des Bundes, seit 1954 bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundesministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen unterliegt; Sitz: Bonn; gegründet 1950 als »Vertriebenenbank AG« zur Unterstützung von Vertriebenen, Kriegsgeschädigten und Flüchtlingen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft durch Bereitstellung von Investitionskrediten und Bürgschaften; 1954-86 firmierte das Kreditinstitut unter Lastenausgleichsbank, seit 1986 jetzige Bezeichnung. Während die DtA zunächst für die bankmäßige Durchführung des Lastenausgleichs verantwortlich war, übernahm sie ab 1969 auch die Förderung von Existenzgründungen im gewerblichen Mittelstand und in den freien Berufen sowie Finanzierungsaufgaben im Umweltschutz und im sozialen Bereich. Der durch das Gesetz über die DtA in der Fassung vom 23. 9. 1986 definierte Aufgabenkatalog hat sich nach der deutschen Vereinigung und der Einleitung der Transformationsprozesse in Mittel- und Osteuropa erweitert. Die DtA fördert seit 1990 Existenzgründungen im gewerblichen und freiberuflichen Mittelstand in den neuen Bundesländern, in Osteuropa und in den Entwicklungsländern (z. B. ERP-Existenzgründungsprogramm, Eigenkapitalhilfeprogramm für die neuen Bundesländer), unterstützt private und öffentliche Umweltschutzinvestitionen (ERP-Umweltschutzprogramme) und übernimmt soziale Finanzierungsaufgaben (z. B. Programm »Humanitäre Soforthilfe« für HIV- und Aids-Infizierte). Die Finanzierungsmittel der DtA werden rd. zur Hälfte aus dem ERP-Sondervermögen (ERP) des Bundes und durch Kreditaufnahme am Kapitalmarkt bereitgestellt. Am Grundkapital der DtA in Höhe von (1995) 715 Mio. DM sind das ERP-Sondervermögen (53,3 %), die Bundesrepublik Deutschland (40,6 %) und das Sondervermögen Ausgleichsfonds der Bundesrepublik Deutschland (6,1 %) beteiligt.

Universal-Lexikon. 2012.

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